Musikkapelle Oberinn eO
Transparenz

Transparenz

Transparenzpflicht für Vereine, gemäß Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes vom 4.8.2017, Nr. 124.

Es wird bestätigt, dass die Musikkapelle Oberinn eO bisher keine öffentlichen Beiträge erhalten hat, welche den Betrag von 10.000 Euro überschreiten.